Antrag & Richtlinien

Information für Dysplasiezentren

Die sich auf dieser Seite vorstellenden Einrichtungen sind von der Arbeitsgemeinschaft für Zervixpathologie und Kolposkopie zur Zeit empfohlene Dysplasiesprechstunden, die sich mit der Diagnostik und/oder Behandlung von Erkrankungen des unteren weiblichen Genitale beschäftigen.

Dysplasiezentren sind und können derzeit noch nicht zertifiziert werden. Diese sind an ein Qualitätsmanagment gebunden (Banchmarking), welches sich derzeit im Aufbau befindet.

Dysplasiesprechstunden unterscheiden sich von Dysplasiezentren wie folgt:

Dysplasiesprechstunden und Dysplasiezentren erfüllen alle Anforderungen der Diagnostik und Therapie intraepithelialer Neoplasien des unteren Genitaltraktes der Frau, auf Basis der durch die Europäischen Gesellschaft für Kolposkopie geforderten Mindestanforderungen für kolposkopierende Einrichtungen und zusätzlichen Anforderungen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Zervixpathologie & Kolposkopie.

Grundlage zur Zertifizierung ist der Erwerb des Kolposkopiediploms mittels Prüfung. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung zum Kolposkopiediplom ist neben der Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft für Zervixpathologie und Kolposkopie (Aufnahmeantrag_AGCPC) die Teilnahme an mindestens einem durch die AG-CPC empfohlenen vorbereitenden Basiskurs (z.B. Grundkurs oder Aufbaukurs) und an einem Fortgeschrittenenkurs. Zielgruppe ist der Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe sowie derentsprechende Assistenzarzt in Weiterbildung ab dem 2. Weiterbildungsjahr.

Basiskurse entsprechen den durch die AG CPC zertifizierten deutschlandweit angebotenen Kolposkopiekursen und können als Grundkurs, Aufbaukurs oder Refresherkurs angeboten werden.

Fortgeschrittenenkurse zum Kolposkopiediplom werden im Rahmen der regionalen Deutschen Tagungen für Zervixpathologie & Kolposkopie durchgeführt bzw. können diesen entsprechen.

Prüfungen zum Kolposkopiediplom werden zu den regionalen Tagungen und zu den 2-jährlich stattfindenden Jahrestagungen der AG-CPC angeboten.

Kursangebote finden Sie unter www.ag-cpc.de.

Dysplasiesprechstunden müssen pro Jahr mindestens 100 dokumentierte Differentialkolposkopien abnormer Befunde mit 30 dokumentierten histologisch gesicherten Fällen intraepithelialer Neoplasien/Karzinome nachweisen. Falldokumentation der histologisch gesicherten Fälle mit je 2 Kontakten. Die Dokumentation aller Fälle ist mittels Kopie bei Antragstellung nachzuweisen. Die durchgeführten Differentialkolposkopie sind mindestens mittels Skizze nachzuweisen.

Dysplasiezentren müssen pro Jahr mindestens 400 dokumentierte Differentialkolposkopien abnormer Befunde mit 150 dokumentierten histologisch gesicherten Fällen intraepithelialer Neoplasien/Karzinome und 150 dokumentierte Eingriffe nachweisen. Falldokumentation der Eingriffe mit je 2 Kontakten. Die histologischen Fälle können bei nachfolgender Therapie auch den therapeutischen Fällen entsprechen. Die Dokumentation aller Fälle ist mittels Kopie bei Antragstellung nachzuweisen. Die durchgeführten Differentialkolposkopien sind mindestens mittels Skizze nachzuweisen.

Die Zertifizierungen sind personengebunden und gelten für einen Zeitraum von 5 Jahren. Zur Rezertifizierung ist der zusätzliche Nachweis von mindestens 2 aktuellen Fortbildungsveranstaltungen auf dem Gebiet der Zervixpathologie & Kolposkopie zu erbringen.

weiterführende Informationen: